Zum Inhalte springen

Nutzungsentgeltordnung für die Weißholzhalle Lütgeneder

Betreiberverein Weißholzhalle Lütgeneder

Interessengemeinschaft Lütgenederer Bürger-, Bürgerinnen und Vereine
Nutzungsentgeltordnung (NEO)

I.

VI

Dem Betreiberverein ist es gemäß -§ 6 Abs. 1 der Nutzzungsvereinbarung mit der Stadt Borgentreich gestattet, für die Benutzung der Weißholzhalle auf privatrechtlicher

Basis Nutzungsentgelte und Nebenkosten als Ersatz für den Betriebskostenaufwand zu erheben.

II.

Anträge von Interessenten auf Benutzung der Weißholzhalle sind rechtzeitig beim 1. Vorsitzenden oder im Verhinderungsfalle beim Geschäftsführer des Betreibervereins einzureichen. Die Benutzungserlaubnis kann von der ganzen oder teilweisen Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes abhängig gemacht werden, hierüber entscheidet der Vorstand.

III

Nach Durchführung der Veranstaltung werden die Kosten der Benutzung durch den Geschäftsführer des Betreibervereins in Rechnung gestellt.

Zur Ermittlung der Nebenkosten werden die entsprechenden Zählerstände vor und nach der Benutzung vom Geschäftsführer gemeinsam mit dem Benutzer oder einem Beauftragten festgestellt.

IV

Für die Benutzung der Weißholzhalle durch Privatpersonen und Vereine werden folgende Nutzungsentgelte

erhoben:

a) für die gesamte Halle- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -  150,00 EUR

b) für die halbe Halle- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -  100,00 EUR

c) für den Speiseraum mit Theke- - - - - - - - - - - - - - - -  60,00 EUR

d)-  für den Speiseraum- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -  40,00 EUR

V

Für die Benutzung der Halle für kommerzielle Veranstaltungen und durch Gewerbetreibende werden folgende Nutzungsentgelte erhoben:

a) für die gesamte Halle (Disco)- - - - - - - - - - - - - - -  600,00 EUR

b) für die halbe Halle- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -  300,00 EUR

c) für den Speiseraum. mit Theke- - - - - - - - - - - -  240,00 EUR

d) für den Speiseraum- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 160,00 EUR

Im vorliegenden Fall wird außerdem eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 500,00 EUR vom Veranstalter erhoben. Das Nutzungsentgelt sowie die Kaution sind spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung an den Betreiberverein zu entrichten.

Für die Benutzung des Geschirrs von nicht örtlichen Vereinen und privaten Personen wird eine Nutzungspauschale von- 

0,25 EUR pro Gedeck erhoben. (Kaffee-, Mittags- oder Abendgedeck)

Als Ersatz für fehlendes, beschädigtes oder zerbrochenes Geschirr und Besteck werden die Kosten hierfür entsprechend der geltenden Preisliste in Rechnung gestellt.

VII

Der Nutzer hat alle anfallenden Nebenkosten wie Strom, Wasser, Kanalbenutzungsgebühr und Heizung zu erstatten. Die Höhe bestimmt der Vorstand des Betreibervereins anhand der jeweils geltenden Marktpreise.

Für Toilettenartikel ( z.B. Papierhandtücher, Flüssigseife Toilettenpapier pp. ) hat der Nutzer selbst zu sorgen.

VIII

Zur Durchführung von satzungsgemäßen Aufgaben der örtlichen Vereine (z.B. Ãœbungs- und Trainingszwecke) werden Nutzungsentgelte nicht erhoben.

Jeder örtliche Verein ist für eine Veranstaltung im Jahr-  (Jahreshauptversammlung) von der Entrichtung des Nutzungsentgeltes befreit. Die Nebenkosten sind zu erstatten.

IX

Bei öffentlichen Veranstaltungen in und vor der Weißholzhalle darf nur Warburger Bier ausgeschenkt werden.

X

Die Nutzungsentgeltordnung tritt am 01. 01. 2002 in Kraft.

- Lütgeneder, den 01.01.2002